Claims Conference und Bundesregierung verhandeln Zweitantrag für NS-Opfer im Hardship Fund - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Juedisches Leben



AVIVA-BERLIN.de 3/15/5785 - Beitrag vom 25.03.2009


Claims Conference und Bundesregierung verhandeln Zweitantrag für NS-Opfer im Hardship Fund
AVIVA-Redaktion

Der Hardship Fund dient zu Einmalzahlungen an jüdische Opfer des Nationalsozialismus. Bislang gab es bei Ablehnung des Antrags keine Möglichkeit zu einem Zweitantrag. Das hat sich jetzt geändert.




Der Fund wurde 1980 eingerichtet, um jüdischen NS-Opfern, die nach Ablauf der Fristen des Bundesentschädigungsgesetzes aus Osteuropa zugewandert waren, wenigstens eine Einmalzahlung zu ermöglichen. Diese beträgt 2.556 Euro. Die Regelung gilt allerdings nicht für NS-Opfer, die ihren Wohnsitz in einem Land des ehemaligen Ostblocks haben. Für diese sind Zahlungen aus dem Mittel- und Osteuropafonds (CEEF) möglich.

Bisher waren Zweitanträge nach Ablehnung nicht möglich. Nun können Opfer des Nationalsozialismus, die in der Vergangenheit im Hardship Fund der Claims Conference abgelehnt worden waren, einen neuen Antrag stellen. Das hatte die Claims Conference seit Jahren gefordert und nun in Verhandlungen mit der Bundesregierung durchgesetzt.

Von der Entscheidung sind mehrere zehntausend AntragstellerInnen in aller Welt, vor allem aber in Israel, Nordamerika und Deutschland betroffen. "Die Zahlungen werden zahlreiche bedürftige Überlebende erreichen und stellen eine Anerkennung ihres Leids dar", erklärte Georg Heuberger, der Repräsentant der Claims Conference in Deutschland.

Bisher galt: Wer einmal im Hardship Fund abgelehnt worden war, konnte auch bei geänderter Ausgangslage hinsichtlich Alter und Gesundheitszustand oder bei Vorlage neuer historischer Nachweise keinen Zweitantrag stellen. Nun ist das anders, und auch Angehöriger abgelehnter, nun verstorbener Opfer können für diese einen weiteren Antrag stellen. Verstirbt das NS-Opfer nach dem 19. März 2009, so kann der überlebende Ehepartner oder, falls dieser verstorben ist, die Kinder bis zum 31. Dezember 2010 einen Zweitantrag stellen.

Die Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference) ist der 1951 gegründete Dachverband 24 internationaler jüdischer Organisationen. Sie vertritt die Interessen der jüdischen Gemeinschaft bei Verhandlungen zur Entschädigung von NS-Opfern und deren Erben. Im Auftrag der Bundesregierung verwaltet die Claims Conference verschiedene Härtefonds und ist Rechtsnachfolgerin für erbenloses und nicht beanspruchtes jüdisches Vermögen in den neuen Bundesländern. Mit den Verkaufserlösen aus erbenlosem Vermögen fördert sie weltweit eine Fülle von Sozialprogrammen für Überlebende des Holocaust sowie Programme, die der Erinnerung an die Schoah und deren Erforschung gelten.

Die Kriterien und weitere Informationen zum Hardship Fund finden Sie unter www.claimscon.de

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Beitrag vom 25.03.2009

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